Wir fördern Medienkompetenz für mehr Akzeptanz und Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und von sicherer E-Mail.

buergerservice.org erhält Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion

Ab sofort eigene Anwendungen mit Online-Ausweisfunktion möglich.

22.12.2016

Der gemeinnützige Verein buergerservice.org e. V erhät das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.

Bonn, 14.12.2016. Der gemeinnützige Verein buergerservice.org e. V hat heute das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate erhalten.

Der gemeinnützige Verein buergerservice.org e. V ist ein Netzwerk aus Unternehmen, Verwaltung und Politik, welches Medienkompetenz zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) sowie zu De-Mail in der Gesellschaft vermittelt.

Künftig wird buergerservice.org mit eigenen Anwendungen beispielhaft zeigen, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz durch Einsatz der Online-Ausweisfunktion erfüllen können und Beschäftigten ebenso wie Kunden die sichere Identifizierung mit dem Online-Ausweis anbieten können. buergerservice.org hat öffentliche Terminals zum Online-Ausweisen (Digital Service Points) entwickelt, die z. B. an viel frequentierten Standorten aufgestellt werden können. Dadurch kann die Online-Ausweisfunktion ohne die Anschaffung eines eigenen Kartenlesegerätes genutzt werden.

Mit diesem Ansatz will buergerservice.org echte Sicherheit im Internet erlebbar machen.

Warum engagiert sich buergerservice.org im Rahmen der Gemeinnützigkeit für das Online-Ausweisen?

Die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist weltweit eine der ersten Lösungen, mit welcher man die eigene Identität aus der analogen Welt im Internet medienbruchfrei, rechtssicher und spontan nachweisen kann.

Am 30. Oktober 2020 ist der Austausch aller Personalausweise in Deutschland abgeschlossen. Damit verfügen bis zu diesem Zeitpunkt ca. 70 Mio. Bürgerinnen und Bürger über diese zwei-Faktoren-Identifizierungsmöglichkeit. Hat man den Ausweis nicht bereits bei der Ausgabe für das Online-Ausweisen freischalten lassen, oder hat man seine PIN zwischenzeitlich vergessen, so kann man mit einem Besuch auf dem Meldeamt und der Entrichtung von 6 Euro Gebühr den Ausweis sehr einfach wieder aktivieren.

Die echte Sicherheit bei Verwendung des Personalausweises im Internet wird durch verlässliche und hochgradig sichere Infrastrukturen und Prozesse im Hintergrund gewährleistet:

- Der Personalausweis inkl. Online-Ausweisfunktion ist nicht kopierbar
- Die Ausgabe der Personalausweise findet in hoheitlichen Meldebehörden statt
- Administration inkl. Sperrhotline bei verlorenen und gestohlenen Ausweisen ist gewährleistet
- Überprüfung der Diensteanbieter erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt
- Das Online-Ausweisen beruht immer auf einem gegenseitigen Ausweisen
- Aktive Strafverfolgung bei Diebstahl und/oder Missbrauch des Personalausweises wird durch die Strafverfolgungsbehörden sichergestellt
- Hilfestellung zum Wiederauffinden bei Verlust durch Polizei und Zollbehörden

Damit wird in Deutschland neben dem allgemein bekannten Spaß-Internet zusätzlich eine neue Dimension des Internet mit sehr wertigen Diensteangeboten möglich. Davon profitiert unsere Gesellschaft in besonderem Maße. Gleichzeitig erreicht Deutschland beim Thema Internetsicherheit eine internationale Vorreiterrolle. Das zugehörige Wissen ist in der Fläche jedoch bisher weder auf Anbieter- noch auf Nutzerseite vorhanden. Das Aktionsbündnis buergerservice.org will hier Abhilfe schaffen und lädt Unternehmen, Institutionen und Behörden ein, das Vorhaben zu unterstützen.

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