Das Online-Ausweisen ist ein gegenseitiges Ausweisen zwischen Dienstenutzer und Dienstanbieter
Die bequeme Online-Ausweisfunktion (eID) im Personalausweis, im Elektronischen Aufenthaltstitel (EAT) und der ID-Karte für EU-Bürger*innen erlangt für die Menschen immer mehr an Bedeutung. Die BundID (z.B. Kfz-Zulassung, Wohnsitzummeldung usw.) die GesundheitsID (eRezept, Gesundheitskarte usw.), das Bankkonto (Eröffnung eines Bankkontos in zwei Minuten), das Organspenderegister u.v.a. sind erste Vorboten. Bereits in wenigen Jahren wird die EU-Brieftasche für digitale Identität (EUDI-Wallet) ein Alltagsinstrument für die Bevölkerung der EU werden. Damit werden wir uns nicht nur digital Ausweisen, sondern auch sämtliche Urkunden (Zeugnisse, ärztliche Befunde, den Führerschein usw.) aber auch die rechtsgültige elektronische Unterschrift digital unter der eigenen Souveränität verfügbar halten. Für all diese Entwicklungen und Funktionen ist in Deutschland die Online-Ausweisfunktion (eID) der Schlüssel.
Häufig fehlt bei der ersten Nutzung der eID die PIN und der PIN-Brief ist nicht mehr auffindbar. Darüber hinaus wird mit zunehmender Verbreitung der eID im digitalen Alltag die PIN bei vielen Menschen immer wieder mal in Vergessenheit geraten. In beiden Fällen muss die PIN neu gesetzt werden. Dabei fordert das hohe Vertrauensniveau der eID, dass das Neusetzen einer PIN nur im Zusammenwirken mit einer Identitätsfeststellung erfolgen kann. Der vom Bund in den Jahren 2022 und 2023 kostenfrei angebotene PIN-Rücksetzbrief mit einer Identitätsfeststellung über PostIdent wurde aufgrund fehlender Haushaltsmittel beim Bund zum Jahresende 2023 eingestellt. So haben die Bürgerinnen und Bürger für das Setzen einer neuen PIN aktuell nur die Möglichkeit, auf ein Bürgeramt zu gehen. Man kann hierzu jedes Bürgeramt mit einem Meldeamt aufsuchen. Es muss also nicht das Bürgeramt am Wohnort sein. Es ist möglich ein Bürgeramt am Arbeitsort, am Urlaubsort, oder wo es sich sonst anbietet, für eine PIN-Neuvergabe zu nutzen. Dort wird die Zugehörigkeit des Personalausweises zur Person geprüft (Identitätsfeststellung s.o.). Im Anschluss kann der Ausweisinhaber kostenfrei eine neue PIN an einem speziellen Terminal setzen. Der ganze Vorgang dauert nicht länger als zwei Minuten. In vielen Bürgerämtern kann man auch ohne Termin diesen kostenfreien Service bekommen. Ein vorheriger Telefonanruf schafft schnell Klarheit.
Nach Einschätzung von buergerservice.org wird der PIN-Rücksetzbrief zukünftig wieder angeboten. Die Kosten für das persönliche Aushändigen nach überprüfen des Ausweises und der Person (Identitätsfeststellung s.o.) an der Wohnungstür oder im Postamt (ca. 15 bis 20 Euro) werden allerdings den betroffenen Personen in Rechnung gestellt werden.
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