Wir fördern Medienkompetenz für mehr Akzeptanz und Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und von sicherer E-Mail.
”Digitale Behördengänge müssen so leicht funktionieren wie das digitale Einkaufen bei Amazon, dann sind die Menschen auch bereit, den digitalen Weg aufs Amt zu nehmen.” Diese Aussage ist auf den Bühnen vieler Fachkongresse der Behördendigitalisierung immer wieder zu hören. Obwohl diese Ansage vollkommen richtig erscheint, blendet sie doch einen wesentlichen Aspekt aus: die digitalen Behördengänge können nicht so leicht funktionieren wie das digitale Einkaufen. Genau wie in der analogen Welt können wir auch in der digitalen Welt anonym einkaufen, müssen uns aber in beiden Welten beim Behördengang rechtsgültig ausweisen. Während wir das rechtsgültige Ausweisen mit einem hoheitlichen Ausweisdokument und die Bedeutung dieses Vorgangs in der analogen Welt bereits im jugendlichen Alter erlernen, fehlt uns dieser Lernprozess für das digitale Ausweisen mit der Online-Ausweisfunktion (eID) bisher gänzlich. Nach Erfahrungen von buergerservice.org kann die Akzeptanz und Nutzung der eID-Diensteangebote mit einer passgenauen Wissensvermittlung zur eID umfassend gesteigert werden.
Das Bürgeramt gibt die eID heraus. Gleichzeitig ist es die Behörde, wo man eine PIN zur eID nach einer hoheitlichen Überprüfung der eigenen Identität neu setzen kann. Lt. Personalausweisgesetz §11 Abs. 3 sind an dieser Stelle auch Informationspflichten zur eID gegenüber den Ausweisinhabern verortet. Bis heute konnte allerdings keine Kommune diesen gesetzlichen Vorgaben im notwendigen Maße gerecht werden. Das Modell eID-Pakt zeigt einen Lösungsweg auf.
Das Bürgeramt hat erfahrungsgemäß keine Ressourcen zur eID-Aufklärungsarbeit, kann aber schnell eine neue PIN vom Ausweisinhaber setzen lassen. Dieser Vorgang ist üblicherweise in zwei Minuten erledigt.
Institutionen mit eID-Diensteangeboten, wie z. B. Jobcenter, schulen ihre Kundinnen und Kunden bereits seit vielen Jahren im Umgang mit den jeweils relevanten eServices und steigern so die Nutzungszahlen hierzu. Andere Institutionen, wie z.B. Landratsämter, Autohäuser, Organspendezentren usw. profitieren von neuen eID-eServices (i-Kfz, Willenserklärung zur Organspende, elektronische Wohnsitzanmeldung usw.) erst seit kurzer Zeit.
Beim eID-Pakt im kommunalen Umfeld verabreden sich das Bürgeramt und eine Institution formlos dahingehend, dass man im Bürgeramt jedem Interessenten schnell eine PIN für die eID (Flotte PIN) zugänglich macht. Erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen deuten sogar darauf hin, dass ein Bürgeramt in bestimmten Fällen mit einem mobilen Bürgeramt die Flotte PIN stundenweise oder dauerhaft in der Institution anbieten sollte. Im Gegenzug betreibt die Institution Aufklärungsarbeit zur eID im Zusammenhang mit den eServices der Institution und, wo es sich anbietet, auch zu den eServices des Bürgeramtes und der zugehörigen Kommune. Im einfachsten Fall kann ein eID-Pakt bereits zwischen einem Landkreis und einer kreisangehörigen Gemeinde verabredet werden.
Das nebenstehende Foto zeigt beispielhaft ein Bürgerterminal, wie es in mehreren Jobcentern für die Aufklärungsarbeit zu den eID-Diensten nach Innen und Außen, aber auch für eine selbständige Nutzung dieser Dienste durch die Kundinnen und Kunden aufgestellt wurde.