Das Online-Ausweisen ist ein gegenseitiges Ausweisen zwischen Dienstenutzer und Dienstanbieter
”Digitale Behördengänge müssen so leicht funktionieren wie das digitale Einkaufen bei Amazon, dann sind die Menschen auch bereit, den digitalen Weg aufs Amt zu nehmen.” Diese Aussage ist auf den Bühnen vieler Fachkongresse der Behördendigitalisierung immer wieder zu hören. Obwohl diese Ansage vollkommen richtig erscheint, blendet sie doch einen wesentlichen Aspekt aus: die digitalen Behördengänge können nicht so leicht funktionieren wie das digitale Einkaufen. Genau wie in der analogen Welt können wir auch in der digitalen Welt anonym einkaufen, müssen uns aber in beiden Welten beim Behördengang rechtsgültig ausweisen. Während wir das rechtsgültige Ausweisen mit einem hoheitlichen Ausweisdokument und die Bedeutung dieses Vorgangs in der analogen Welt bereits im jugendlichen Alter erlernen, fehlt uns dieser Lernprozess für das digitale Ausweisen mit der Online-Ausweisfunktion (eID) bisher gänzlich. Nach Erfahrungen von buergerservice.org kann die Akzeptanz und Nutzung der eID-Diensteangebote mit einer passgenauen Wissensvermittlung zur eID umfassend gesteigert werden.
Das Bürgeramt gibt die eID heraus. Gleichzeitig ist es die Behörde, wo man eine PIN zur eID nach einer hoheitlichen Überprüfung der eigenen Identität neu setzen kann. Lt. Personalausweisgesetz §11 Abs. 3 sind an dieser Stelle auch Informationspflichten zur eID gegenüber den Ausweisinhabern verortet. Bis heute konnte allerdings keine Kommune diesen gesetzlichen Vorgaben im notwendigen Maße gerecht werden. Das Modell eID-Pakt zeigt einen Lösungsweg auf.
Das Bürgeramt hat erfahrungsgemäß keine Ressourcen zur eID-Aufklärungsarbeit, kann aber schnell eine neue PIN vom Ausweisinhaber setzen lassen. Dieser Vorgan ist üblicherweise in zwei Minuten erledigt.
Institutionen mit eID-Diensteangeboten, wie z. B. Jobcenter, schulen ihre Kundinnen und Kunden bereits seit vielen Jahren im Umgang mit den jeweils relevanten eServices.
Beim eID-Pakt im kommunalen Umfeld verabreden sich das Bürgeramt und eine Institution formlos dahingehend, dass man im Bürgeramt jedem Interessenten schnell eine PIN für die eID (Flotte PIN) zugänglich macht. Im Gegenzug betreibt die Institution Aufklärungsarbeit zur eID im Zusammenhang mit den eServices der Institution und, wo es sich anbietet, auch zu den eServices der Kommune.
Das nebenstehende Foto zeigt zwei Bürgerterminals in einem Jobcenter, welche für die Aufklärungsarbeit zu den eID-Diensten nach Innen und Außen, aber auch für eine selbständige Nutzung dieser Dienste durch die Kundinnen und Kunden aufgestellt wurden.